Update 18.03.2019
Mit heutigem Datum hat der Landkreis eine Ergänzung zur Allgemeinverfügung erlassen die Sie hier nachlesen können.
U.a. wurden die Regelungen der berechtigten Berufsgruppen ergänzt.
Berufsgruppen mit Betreuungsanspruch
- Einrichtungen der Gesundheits-, Arzneimittelversorgung
- Pflegeberufe
- Behindertenhilfe
- Kinder- und Jugendhilfe
- Justiz- und Maßregelvollzuges
- Landesverteidigung
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes
- Einrichtungen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Freiwillige Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz),
- Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Medien, Presse und Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)
- Versorgung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln
- Zentrale Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung
Eine Bescheinigung vom Arbeitgeber muss als Nachweis weiterhin vorgelegt werden. Bei Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr ist der gültige Dienstausweis vorzulegen.
Meldung vom 16.03.2020
Schließung der Kindertageseinrichtungen und Grundschulen vom 18.03.2020 bis 13.04.2020
Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
um die Infektionskette des Coronavirus weiter einzudämmen, hat die Landesregierung am 13.03.2020 entschieden, dass Schul- und Hortkinder sowie Kitakinder seit Montag, den 16.03.2020, zu Hause bleiben sollen.
Ab Mittwoch, den 18.03.2020, gilt folgendes:
Der Lehrbetrieb an den Grundschulen wird ab Mittwoch, den 18.03.2020, bis zum Ende der Osterferien (13.04.) ausgesetzt. Eine Notbetreuung der Kinder, deren Sorgeberechtigte zum Personenkreis der unentbehrlichen Schlüsselpersonen einer kritischen Infrastruktur zählen* und für die eine alternative Betreuung nicht möglich ist, wird nach Maßgabe der Schulleitung angeboten. Nähere Erläuterungen werden Ihnen montags bis freitags, in der Zeit von 07.00 Uhr bis 12.30 Uhr, von den Grundschulen mitgeteilt.
Grundschule Arneburg: 039321 / 2576 kontakt(at)gs-arneburg.bildung-lsa.de
Grundschule Goldbeck: 039388 / 28261 kontakt(at)gs-goldbeck.bildung-lsa.de
Grundschule Iden: 039390 / 81237 kontakt(at)gs-iden.bildung-lsa.de
Die Kinderbetreuung an Kitas und Horten wird ab Mittwoch, den 18.03.2020, bis zum Ende der Osterschulferien (13.04.2020) ausgesetzt. Eine Notbetreuung der Kinder, deren Sorgeberechtigte zum Personenkreis der unentbehrlichen Schlüsselpersonen einer kritischen Infrastruktur zählen* und für die eine alternative Betreuung nicht möglich ist, wird in allen Einrichtungen angeboten.
Hierzu ist das Formblatt „Notfallbetreuung“ ausgefüllt und unterschrieben in der Einrichtung abzugeben bzw. inhaltsgleich durch einen formlosen Antrag zu begründen. Nähere Erläuterungen werden Ihnen montags bis donnerstags, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr, sowie freitags, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, auf der Info-Hotline 039388 / 971-32 mitgeteilt.
Weitere Informationen zum aktuellen Stand im Landkreis Stendal allgemein sowie zu den aufgeführten, landesweiten Regelungen finden Sie hier.
Hinweis: Die derzeitige Situation kann dazu führen, dass einzelne Essenanbieter, in den Grundschulen wie in den Kindertageseinrichtungen, die Versorgung kurzfristig einstellen. Daher bitten wir Sie, Ihren Kindern vorbeugend genügend Essen und Trinken mitzugeben.
Ihr Verbandsgemeindebürgermeister
René Schernikau
* Alle Einrichtungen der Gesundheits-, Arzneimittelversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, des Justiz- und Maßregelvollzugs, der Landesverteidigung, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes sowie Einrichtungen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Medien, Presse und Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Versorgung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.
Update vom 15.03.2020
Das Sozialministerium hat einen Erlass herausgegeben, der die Notbetreuung ab Mittwoch dem 18.03.2020 regelt.
Ab dann gilt die Notbetreuung nicht mehr für alle Kinder berufstätiger Eltern, sondern nur noch für Kinder, deren Eltern zur „Gruppe der unentbehrlichen Schlüsselpositionen“ zählen.
Wer dazu zählt und weitere Informationen erfahren Sie aus der Meldung des Landkreises Stendal.
Die genauen Auswirkungen für die Verbandsgemeinde werden wir am Montag, dem 16.03.2020 Vormittag zusammen mit den Leiterinnen der Einrichtungen sowie den Schulleitern abstimmen und hier veröffentlichen.
Bis dahin gelten die bereits bekannten und veröffentlichten Regelungen. Alle Einrichtungen der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck öffnen am Montag für die Kinder und Familien, die bis dahin keine eigene Betreuung organisieren konnten. Die Regelung gilt auch für die Einrichtung des DRK in Hohenberg-Krusemark.
Ihr Verbandsgemeindebürgermeister
René Schernikau
Originalmeldung vom 13.03.2020
Um die Infektionskette des Coronavirus weiter einzudämmen, hat die Landesregierung entschieden, dass Schulkinder und Kitakinder ab Montag zu Hause bleiben sollen.
Gemäß der Pressekonferenz der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 13.3. wird die Kinderbetreuung an Kitas ab Montag, 16.3. ausgesetzt. Für Kinder, deren Betreuung nicht durch die Familien abgesichert werden kann, wird zunächst weiterhin eine Notbetreuung in den jeweiligen Betreuungseinrichtungen ermöglicht.
Für unsere Hortkinder, deren Betreuung nicht durch die Familien abgesichert werden kann, wird ebenfalls die Betreuung in den Früh- und Nachmittagshorten der Verbandsgemeinde gewährleistet.
Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.
René Schernikau
Verbandsgemeindebürgermeister