Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) wurde bis zum
31. Dezember 2021 verlängert. Dadurch werden weiterhin die tatsächlichen Kosten für
Unterkunft und Heizung übernommen und die Vermögensprüfung nur eingeschränkt
durchgeführt. Außerdem erhalten alle volljährigen Leistungsberechtigte in der
Grundsicherung automatisch im Mai 2021 eine Einmalzahlung von 150 Euro. Auch der
Kinderbonus wird von der Familienkasse automatisch ausgezahlt. Eine gesonderte
Antragstellung ist nicht notwendig.
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen und soziale Härten
abzufedern, hat der Gesetzgeber beschlossen, mit dem Sozialschutzpaket III die Maßnahmen
zum Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Der
vereinfachte Zugang zur Grundsicherung bei den Jobcentern wird damit bis Ende Dezember
2021 möglich sein.
Damit bietet der Gesetzgeber insbesondere dem Personenkreis der Selbstständigen über die
Bundes- und Länderhilfen hinaus die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, die
Menschen ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten
bleibt. Auch nach dem 01. April 2021 findet nur eine eingeschränkte Vermögensprüfung statt.
Die Kosten der Unterkunft werden weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt.
Allen volljährigen Leistungsberechtigten, die im Monat Mai 2021 einen Anspruch auf
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und die alleine oder in einer Partnerschaft leben, wird
zum Ausgleich der coronabedingten zusätzlichen oder erhöhten Ausgaben eine Einmalzahlung
in Höhe von 150 Euro durch die Jobcenter im Mai 2021 automatisch ausgezahlt. Dasselbe gilt
für 18-24-Jährige im Elternhaus, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt
wird. Ein gesonderter Antrag muss nicht gestellt werden.
Daneben sieht das neue Dritte Corona-Steuerhilfen-Gesetz für 2021 auch einen Kinderbonus
vor, der von den Familienkassen als Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro ebenfalls im Mai
2021 an kindergeldberechtigte Familien ausgezahlt wird.
Dieser Kinderbonus muss nicht beantragt werden – die Auszahlung erfolgt automatisch. Weitere
Informationen gibt es unter www.familienkasse.de.
Selbstständige sowie Künstlerinnen und Künstler werden weiterhin mit der Service-Hotline
„Selbstständige“ unterstützt. Geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren zu Fragen
zur Grundsicherung und zu weiteren Förderleistungen des Bundes und der Länder. Die Service-
Hotline Selbstständige ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 0800 4 5555 21
kostenfrei zu erreichen.
Kontaktmöglichkeiten kompakt
Telefonservice: 03931 / 640 333 (Mo. – Fr. 08:00 bis 18:00 Uhr)
Neukunden-Hotline: 0800 / 4 5555 23 (Mo. – Fr. 08:00 bis 18:00 Uhr)
eService: www.jobcenter.digital
Homepage: www.jobcenter-stendal.de und www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung
Quelle: Pressemitteilung des Jobcenter Stendal