Stallpflicht für Geflügel im gesamten Kreisgebiet

Friedrich-Loeffler-Institut verschärft Risikoeinschätzung

Eine schwere Geflügelpest-Welle in Deutschland mit hohem Risiko einer Übertragung des Erregers durch Wildvögel auf Hausgeflügel zeichnet sich laut kürzlich veröffentlichter Situationsanalyse des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) ab. Darin heißt es: „Seit Mitte Oktober 2021 wurden in Deutschland erneut Hunderte von HPAIV-infizierten Wildvögeln aus mindestens zwölf Bundesländern sowie über 50 Ausbrüche bei Geflügel und gehaltenen Vögeln aus zahlreichen Bundesländern gemeldet. Das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland wird weiterhin als hoch eingestuft. Es wird dringend empfohlen, Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen auf hohem Niveau zu halten und, wenn nötig, weiter zu verbessern.“ Und weiter: „Es scheint sich ein ähnlicher Trend wie 2020/21 abzuzeichnen, allerdings übertrifft das Geschehen die Dimensionen aus dem Vorjahr.“

Unter Berücksichtigung der aktuellen Risikoeinschätzung des FLI weist das Veterinäramt des Landkreises Stendal noch einmal auf die seit 8. Januar 2022 bis auf Widerruf geltende Allgemeinverfügung zur Stallpflicht hin. Die darin aufgeführten Maßnahmen dienen dem Schutz gegen eine Ausbreitung der Geflügelpest (Aviäre Influenza, AI) und sollen das Risiko einer Übertragung des Erregers auf private sowie Nutzgeflügelhaltungen minimieren. Um den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden, gilt per Verfügung im Einzelnen:

  1. Sämtliches im Landkreis Stendal gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist aufzustallen; entweder:
    1. in geschlossenen Ställen oder
    2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln – auch Kleinvögeln – gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung)
  2. Die Durchführung von Ausstellungen, Märkten, Schauen, Wettbewerben und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben ist im gesamten Kreisgebiet untersagt.

Die Allgemeinverfügung ist im vollständigen Wortlaut unter der Rubrik „Kreisrecht – Satzungen & Vorordnungen“ im Segment „Veterinärwesen“ nachgelesen werden.

Was ist die Vogelgrippe / Geflügelpest?

Bei der Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, handelt es sich um eine Viruserkrankung. Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen und erhöhten Todesfällen. Einige Varianten der Geflügelpestviren, insbesondere das hochpathogenes Influenza A Virus des Subtyps H5N1, können in Einzelfällen auch auf andere Tiere und Menschen übertragen werden. Details hat das FLI zusammengestellt unter: www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest

Was tun, wenn ein verendeter Vogel gefunden wird?

Nicht alle aufgefundenen Vögel sind an der Geflügelpest verendet. Zu den relevanten Arten zählen vor allem Hühner- und Gänsevögel, Greifvögel, Eulen und Enten. Das Verbreitungsrisiko für Tauben und Singvögel wird als gering eingeschätzt, so dass eine Einsendung dieser Tiere nicht für erforderlich gehalten wird. Direkte Berührungen mit einem in freier Wildbahn tot aufgefundenen Vogel sind unbedingt zu vermeiden. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, den Fund per Email an veterinaeramt[at]landkreis-stendal.de zu melden. Außerdem sind Meldungen unter Angabe des Fundortes während der Dienstzeiten (dienstags und donnerstags, 9-12 Uhr sowie 14-17 Uhr) auch telefonisch unter 03931-607712 und außerhalb derer über die Integrierte Leitstelle unter 03931-25850, www.ils-altmark.de möglich.

Was tun, wenn krankes Geflügel im Bestand bemerkt wird?

Stellen Geflügelhalter vermehrt Erkrankungen fest oder treten erhöhte Tierverluste auf, ist das Veterinäramt unverzüglich zu informieren. Ergänzend weist der Landkreis Stendal darauf hin, dass auch private Geflügelhalter – unabhängig von der Größe des Tierbestandes – verpflichtet sind, dies schriftlich zu melden:

  • an das Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt, Arnimer Straße 1-4, 39576 Stendal
  • alternativ per Fax an 03931-715577 oder Email an veterinaeramt[at]landkreis-stendal.de
  • unter Angabe von Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Telefon-Nr.
  • mit Nennung der Größe des Bestandes und Nutzungsart
  • dokumentiert per Unterschrift
Woran erkenne ich mit Vogelgrippe angesteckte Hühner, Enten & Gänse?
  • stumpfes, gesträubtes Federkleid
  • schnell fortschreitende Teilnahmslosigkeit
  • Verweigerung von Futter und Wasser
  • Atemnot, Niesen, Ausfluss aus Augen und Schnabel
  • wässrig-schleimiger grünlicher Durchfall
  • zentralnervöse Störungen (abnorme Kopfhaltung, Gleichgewichtsstörungen)
  • Wassereinlagerungen (Ödeme) am Kopf
  • plötzliches Aussetzen der Legeleistung oder dünne, verformte Eier