Testpflicht von Kindern in den Weihnachtsferien

Grundsätzlich erhalten Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre  Zutritt zu Einrichtungen und Ladengeschäften, in denen das 2-G, 2-G-Plus Zugangsmodell angewendet wird oder in der Verordnung eine Testpflicht vorgesehen ist. Hintergrund ist die regelmäßige Testung im Schulunterricht. In der Zeit der Weihnachtsferien – vom 18. Dezember 2021 bis zum 9. Januar 2022 – gilt für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 17 Jahren jedoch, dass sie einen aktuellen negativen Test vorweisen müssen, um Zutritt zu erhalten.

Bitte beachten Sie, dass im ÖPNV das Bundesinfektionsschutzgesetz vorsieht, dass von der 3-G-Regel neben Geimpften und Genesenen nur Kinder bis einschließlich 5 Jahre sowie Schülerinnen und Schüler ausgenommen sind.

In welchen Bereichen gilt die Testverpflichtung?

  • Veranstaltungen mit höchstens 50 Personen,
  • Archive und Bibliotheken sowie Stadt- und Naturführungen,
  • Jahr- und Spezialmärkte (insbesondere Weihnachtsmärkte), Messen und Ausstellungen,
  • Öffentlicher Personenverkehr,
  • Außerschulische Bildungsangebote und Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen,
  • körpernahe Dienstleistungen von Friseursalons, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massage- und Fußpflegepraxen, Piercing- und Tattoo-Studios sowie von medizinisch notwendigen Behandlungen durch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden oder Medizinische Fußpfleger (Podologen),
  • Arbeitsplatz.