Überbrückungshilfe II & III (Nachfolger der Soforthilfe)
++Stand: 20.01.2021++
Überbrückungshilfe II
Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September, Oktober, November und Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. März 2021. Der Antrag kann nur einmalig gestellt werden.
Weitere Informationen rund um die Antragsstellung finden Sie auf der Plattform der Überbrückungshilfe. Für Sachsen-Anhalt ist die Bewilligungsstelle die Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalts.
Kontakthotline der Investitionsbank: 0800 5600757
++Achtung: Beratung und Antragstellung nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer!++
Überbrückungshilfe III
++Stand 20.01.2021++
Aufgrund des am 13. Dezember 2020 beschlossenen Lockdowns sollen für die von den zusätzlichen Schließungs-Entscheidungen erfassten Unternehmen Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt werden. Die Überbrückungshilfe III wurde nochmals deutlich ausgeweitet und wird mit verbesserten Konditionen jetzt auch die Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler unterstützen, die direkt und indirekt von den Schließungen ab 16. Dezember 2020 betroffen sind. Dazu wird die ausgeweitete und bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst und nochmals verbessert.
Weitere detaillierte Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Corona/corona.html
Quellen: Landkreis Stendal https://www.landkreis-stendal.de/de/news/ueberbrueckungshilfe.html
Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalts
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesministerium für Finanzen
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