Information der Wirtschaftsförderung des Landkreises Stendal:
Aktuellen Maßnahmen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und der Soforthilfe für Künstler veröffentlicht:
Soforthilfe für Künstler:
Die Pressemitteilung des Ministeriums zur Gewährung der Soforthilfe für Künstler – weitere umfangreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Kunst- und Kulturlandschaft finden Sie hier.
Maßnahmen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt:
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt unterstützt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt ihre von der CORONA-Krise betroffenen Kunden der gewerblichen Wirtschaft sowie auch ihre Privatkunden mit folgenden Maßnahmen:
- Stundungen:
Gewährung von sofortigen zinsfreien Stundungen von Kapitaldienstzahlungen (Tilgungen und/oder Zinsen) als auch Rückforderungen aus Leistungsbescheiden und Darlehenskündigungen für 6 Monate. Die Entscheidung über das Wie der Rückführung der gestundeten Beträge wird zu einem späteren Zeitpunkt in Abhängigkeit der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung erfolgen. - Vollstreckungsaufschub:
Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber betroffenen Unternehmen bis zum Jahresende. - Instrumente für den Insolvenzfall
Gewährung von Massedarlehen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes im Rahmen eines Insolvenz(antrags)-Verfahrens sowie zur Vorfinanzierung von Insolvenzausfallgeld, gilt ausschließlich für KMU.
Stundungsanträge können Sie formlos oder mittels eines Musterformulars bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einreichen, gern auch per E-Mail an Ihren zuständigen Sachbearbeiter. Die Prüfung und Umsetzung erfolgt in einem vereinfachten Verfahren, grundsätzlich ohne weitere Unterlagenabforderung. Musterformular für Stundungsanträge
Bürgschafstbank Sachsen-Anhalt
UPDATE Corona-Virus: Sonderinfo zu Finanzierungshilfen von BB und MBG
Die bisher beschlossenen Maßnahmen – gültig bis 31.12.2020 – hier zusammengefasst:
Bürgschaftshöchstbetrag |
Anhebung von € 1,25 Mio. auf € 2,5 Mio. (entspricht einem maximalen Kreditbetrag bei einer 80%igen Verbürgung von € 3,125 Mio.) |
Express-Bürgschaften |
Express-Bürgschaften können nun bis € 250.000 Bürgschaftsbetrag innerhalb von 3 Bankarbeitstagen zur Verfügung gestellt werden.Auch Bestandsengagements profitieren von dieser Regelung, solange ein Gesamtbürgschaftsengagement von € 1,25 Mio. nicht überschritten wird.Der Verbürgungsgrad steigt von 70 auf 80 % (entspricht einem Kreditbetrag von € 312.500).Ab einem Kreditbetrag von € 100.000 wird ein Liquiditätsplan für die nächsten 12 Monate benötigt. |
Bonitätsprüfung |
Bei der Prüfung der Bonität wird auf die wirtschaftlichen Zahlen per 31.12.2019 abgestellt (Bilanz/BWA/Rating). |
Änderungen bei bestehenden Bürgschaftsengagements |
Änderungen zum Bürgschaftsvertrag, die durch die Corona-Krise erforderlich werden (beispielsweise Tilgungsaussetzungen und Stundungen), werden unbürokratisch und für die Unternehmen kostenfrei umgesetzt. |
Zusätzlich wurde eine Telefon-Hotline unter 0391/737520 geschaltet.
Bleiben Sie gesund!
Quellen:
https://www.sachsen-anhalt.de/startseite/
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/coronavirus-informationen-fuer-unternehmen
http://169952.73528.eu1.cleverreach.com/m/7487736/1117167-25256c3368e0fdef1e2a2d17294f5f66