Die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 in Sachsen-Anhalt werden bis zum 14. Februar verlängert. Damit bleiben die Schulen (mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge) für den Präsenzunterricht geschlossen bleiben. Damit bleiben auch Kindertagestätten und Horte weiterhin im Notbetrieb.
Die Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Bereich beschäftigt ist und eine private Betreuung, insbesondere durch Familienangehörige, nicht möglich ist. Eine Arbeitgeber-Bescheinigung und eine Eigenerklärung sind als Nachweis notwendig.
Den Antrag auf Notbetreuung sowie die Arbeitgeberbestätigung für den Bereich Kita und Hort finden hier oder rechts oben unter „Anträge und Formulare“.
Für Fragen steht Ihnen der Bereich Bürgerdienste oder die Kinderbetreuungseinrichtung zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass unsere Kindertageseinrichtungen zum gegenseitigen Schutz von Kindern, Eltern und Mitarbeitern nur mit einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung betreten werden dürfen.
Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz im Sinne der aktuellen Verordnung ist eine mehrlagige Einwegmaske (z. B. eine medizinische Gesichtsmaske nach der europäischen Norm EN 14683:2019-10 oder ein vergleichbares Produkt; handelsüblich als OP-Maske, Einwegmaske oder Einwegschutzmaske bezeichnet) oder eine partikelfiltrierende Halbmaske (z. B. FFP2- oder FFP3-Maske).
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