Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
in den Nachtstunden vom 22.03.2021 auf den 23.03.2021 wurden die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz der Öffentlichkeit mitgeteilt. Alle diese Vereinbarungen müssen in den jeweiligen Bundesländern noch beschlossen werden.
Es wurde die Verlängerung des Shutdowns bis zum 18.04.2021 beschlossen. Folgendes gilt:
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Ansammlungsverbot
- Bereits geöffnete Außengastronomie muss schließen
- Private Zusammenkünfte sind nur mit zwei Hausständen und maximal fünf Personen erlaubt (ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren, Paare zählen als Hausstand)
- Impf- und Testzentren bleiben geöffnet
Religionsgemeinschaften werden gebeten, Ostermessen nur virtuell stattfinden zu lassen.
Die sogenannte Notbremse, unabhängig vom Oster-Wochenende, bei Regionen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 soll laut Beschluss konsequent durchgesetzt werden. Dazu heißt es:
„Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.“ Das bedeutet:
- nicht notwendige Geschäfte des Einzelhandels schließen
- Private Treffen sind nur mit dem eigenen Hausstand und einer weiteren Person erlaubt
- (Außen-)Gastronomie muss geschlossen bleiben
- Friseure bleiben geöffnet
- Öffnungen von Schulen an Corona-Tests gekoppelt
Für Regionen, die über diesem Schwellenwert liegen, wurde darüber hinaus beschlossen, dass folgende Maßnahmen erfolgen können:
- Ausgangsbeschränkungen und verschärfte Kontaktbeschränkungen
- Tagesaktuelle Corona-Tests „in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind“
- Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern, auch im privaten Pkw bei Mitfahrern aus einem anderen Hausstand
Weiterhin wurden auch die Themenfelder Kitas, Schulen und Urlaub besprochen:
- Kitas und Schulen: Bund und Länder wollen Corona-Tests für Schüler, Lehrkräfte und Kita-Beschäftigte ausweiten und streben „baldmöglichst zwei Testungen pro Woche“ an. Ob Schulen und Kitas schließen sollen, haben Bund und Länder nicht beschlossen. Daher liegt die Entscheidung über eine mögliche Schließung weiterhin bei den Ländern.
- Urlaub: Die viel diskutierten Flüge auf die Lieblingsinsel der Deutschen sind weiterhin möglich, jedoch appellieren Bund und Länder an die Fluggesellschaften, keine zusätzlichen Flüge nach Mallorca über Ostern anzubieten. Außerdem soll für Flüge aus dem Ausland nach Deutschland eine generelle Testpflicht vor Abflug eingeführt werden.
- Urlaub im eigenen Land wird weiterhin nicht möglich sein, die Hotels bleiben auch über Ostern geschlossen.
Bitte beachten Sie, dass unser Landkreis, aufgrund der anhaltenden hohen Inzidenz, eine Rechtsverordnung erlassen hat, welche vom 24.03.2021 – vorläufig bis zum 28.03.2021 die Kontakte einschränkt.