Vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 4. SARS-CoV-2-EindV).

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im Anhang finden Sie:

1. Vierte Verordnung
über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus
SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
(Vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 4. SARS-CoV-2-EindV).

2. die Verordnung
zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung.

3. und die Begründung