In Sachsen-Anhalt können Härtefälle auf eine vorrangige Corona-Schutzimpfung geprüft werden. Zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalts und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Sachsen-Anhalt (MDK) wurde eine Vereinbarung über die medizinische Beurteilung von Einzelfällen geschlossen, die nicht ausdrücklich in der Bundesimpfverordnung berücksichtigt sind. Der Vertrag wurde heute in Magdeburg von Staatssekretärin Beate Bröcker und MDK-Geschäftsführer Jens Hennicke unterzeichnet.
Beim MDK kann eine individuelle ärztliche Beurteilung von Einzelfällen vorgenommen werden, wenn aufgrund von schwerwiegenden Erkrankungen ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion besteht. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne begrüßte die Vereinbarung mit dem MDK: „Damit ist ein zuverlässiger Partner gefunden worden, der die Bitten auf eine höhere Impfpriorisierung kompetent beraten wird.“ Sie stellte klar, dass es dabei um seltene Einzelfälle gehe, deren schwere Erkrankungen und Lebensumstände sich nicht in der Liste der priorisierten Personen wiederfinden.
Das Anschreiben mit der Bitte um vorrangige Impfung haben wir hier für Sie verlinkt, dem neben personenbezogenen Daten auch eine Kurzbeschreibung der besonderen Lebensumstände hinzugefügt werden kann. Zudem muss eine ärztliche Bescheinigung mit den aufgeführten Erkrankungen beigefügt werden, die in der Regel durch den Hausarzt ausgestellt wird.
Eine Übersicht über mögliche Priorisierungen finden Sie hier.
Hinweis: Ab sofort alle Informationen der Verbandsgemeinde als Pushnachricht in einer APP auf Ihr Mobiltelefon, kosten- und werbefrei unter https://www.ppush.eu/link/u85dwbgm