Vorabinformation Erlass Rechtsverordnung ab 28.06.2021
Gültig voraussichtlich ab Montag 28.06.2021
Am 18. Juni trat die 1. Änderungsverordnung der Vierzehnten Verordnung SARS-Cov-2 Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft. Die Verordnung sieht weitere Lockerungen vor, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz an mehr als zehn (10) Tagen unterhalb der Marke von 35 liegt (der Zeitraum vor Inkrafttreten der 1. ÄVO der 14. EindVO war nicht zu berücksichtigen).
Der Landkreis Stendal erlässt voraussichtlich am 28.06.2021 eine Rechtsverordnung mit dem Inhalt, dass der Inzidenzwert im Kreis seit dem 18.06.2021, somit an zehn (10) aufeinanderfolgenden Tagen, unter dem Schwellenwert von 35 liegt. Die Rechtsverordnung wird auf der Internetseite des Landkreise unter www.landkreis-stendal.de veröffentlicht.
Von der Testpflicht kann nach Erlass der Rechtsverordnung ab dem 28.06.2021 bei den folgenden Veranstaltungen, Einrichtungen und Angeboten abgewichen werden:
- Außerschulische Bildungsangebote und Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie vergleichbarer Einrichtungen nach § 5 Abs.1 Satz 1 der 1. ÄVO der 14. EindVO,
- Kultureinrichtungen nach § 6 Abs. 3 der 1. ÄVO der 14. EindVO
- Stadt und Naturführungen nach § 8 Abs. 4 der 1. ÄVO der 14. EindVO
- Geschlossene Räume von Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und Einrichtungen der Hochschulgastronomie der Studentenwerke Sachsen-Anhalt nach § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 der der 1. ÄVO der 14. EindVO
- Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen
Quelle: http://www.landkreis-stendal.de/de/news/vorabinformation-erlass-rechtsverordnung-ab-28062021.html