Die Grundsteuer für das Jahr 2022 wird mit den festgesetzten Vierteljahresbeträgen zum
15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2022 zur Zahlung fällig.
Die Hundesteuer für das Jahr 2022 ist am 01.07.2022 fällig.
Die Höhe der Raten entnehmen Sie bitte dem letzten Steuerbescheid.
Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch
gemacht haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer 2022 zum 01.07.2022 fällig.
Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden
gebeten, die Grundsteuer 2022 unter Angabe des Kassenzeichens zu entrichten.
Bei vorliegender Einzugsermächtigung erfolgt die Abbuchung der Grundsteuer zu den Fälligkeiten.
Um an unserem Bankeinzugsverfahren teilzunehmen, können Sie den Vordruck zur Erteilung der
Ermächtigung auf unserer Homepage www.arneburg-goldbeck.de verwenden. Eine formlose
Mitteilung Ihrer Einzugsermächtigung ist ebenfalls möglich.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Drechsel, Tel.: 039388-97112 oder Frau Dähnrich,
Tel.: 039388/97121
Dähnrich
Finanzen/ Kasse