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Leinenpflicht fĂŒr Hunde

Information des Fachdienstes BĂŒrgerdienste an alle Hundehalter in der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck §28 GefĂ€hrdung der Freien Landschaft – Waldgesetz LSA (2) Es ist verboten, Hunde in

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đŸ”„ Information zur Waldbrandgefahrenstufe im Landkreis Stendal đŸŒČ

Laut der Mail der Kreiswaldbrandschutzbeauftragten gilt ab dem 19.04.2025 im Landkreis Stendal die Waldbrandgefahrenstufe 2 ⚠.

Unter diesen Voraussetzungen sind Osterfeuer in der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck erlaubt. Bitte geht dennoch verantwortungsvoll mit offenem Feuer um und beachtet grundlegende Sicherheitsmaßnahmen 🧯🌿.

Wir wĂŒnschen allen ein schönes und sicheres Osterfest! 🐣✹

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