Allgemeinverfügung bis auf Widerruf erlassen
Im Landkreis Stendal ist am 08.10.2025 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut in einem Bienenstand im Ortsteil Borstel der Hansestadt Stendal amtlich festgestellt worden.
Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die ausschließlich die Bienenbrut betrifft und zum Absterben der Brut führt. Der Erreger wird durch äußerst widerstandsfähige Sporen übertragen, die über viele Jahre überlebensfähig bleiben. Eine Verbreitung erfolgt insbesondere durch Kontakt zwischen Bienenvölkern, durch das Verbringen von Bienenvölkern oder durch den Austausch von Gerätschaften und Bienenprodukten.
Festsetzung eines Sperrbezirkes
Zur Bekämpfung der Seuche wurde ein Sperrbezirk im Umkreis von etwa drei Kilometern um den Ausbruchsort festgesetzt.
Von der Regelung betroffen sind auch Teile der Gemarkungen Eichstedt und Hassel (siehe Schaubild).

Alle Bienenvölker und Bienenstände innerhalb des Sperrbezirkes sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung wird nach näherer Anweisung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises Stendal wiederholt. Die Bienenhalterinnen und Bienenhalter sind verpflichtet, bei den Untersuchungen mitzuwirken und entsprechende Unterstützung zu leisten.
Verhaltensregeln im Sperrbezirk
- Bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden.
- Bienen, Waben, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen herausgebracht werden.
Ausnahme: Wachs und Wabenreste dürfen als „Seuchenwachs“ an wachsverarbeitende Betriebe abgegeben werden, die über geeignete Einrichtungen zur Entseuchung verfügen. Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist, darf uneingeschränkt als Lebensmittel genutzt werden.
Meldungspflicht für Bienenhalter
Alle Bienenhalterinnen und Bienenhalter werden gebeten, sofern noch nicht erfolgt, ihre Bienenhaltung der zuständigen Veterinärbehörde zu melden. Erforderlich sind Angaben zu Anzahl der Bienenvölker und Standorten.
Kontakt:
Landkreis Stendal
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Arnimer Straße 1–4, 39576 Hansestadt Stendal
veterinaeramt@landkreis-stendal.de
03931 607712
Die angeordneten seuchenhygienischen Maßnahmen dienen der Eindämmung der Amerikanischen Faulbrut und sollen eine weitere Verbreitung des Erregers verhindern. Für Menschen besteht keine Gefahr – der Erreger ist nicht übertragbar.