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Leinenpflicht für Hunde

Information des Fachdienstes Bürgerdienste an alle Hundehalter in der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck §28 Gefährdung der Freien Landschaft – Waldgesetz LSA (2) Es ist verboten, Hunde in

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Fähre „Arneburg“ – Einstellung des Fährbetriebes

Der Fährbetrieb der Fähre „Arneburg“ wird ab dem 4. Juni 2024 um 12:00 Uhr vorübergehend eingestellt. Grund sind die steigenden Pegelstände der Elbe.

Die ausgegebenen 10er-Karten behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

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