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FAQ – Gasversorgung in Sachsen-Anhalt

Mit der Ausrufung der zweiten Stufe des Notfallplans Gas, der Alarmstufe, reagiert der Bund auf die seit dem 14. Juni 2022 deutlich reduzierten Gas-Lieferungen aus Russland.

Wie die Versorgungslage in Sachsen-Anhalt aussieht und welche Maßnahmen ergriffen werden, erfahren Sie in unserem FAQ.

Warum wurde die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen?

Gründe für die Ausrufung der Alarmstufe sind die Kürzung der russischen Gaslieferungen seit dem 14. Juni 2022 und das hohe Preisniveau am Markt: Durch die Pipeline Nord-Stream 1 fließen nur noch 40 Prozent der regulären Menge. Die ausfallenden Mengen können derzeit noch am Markt beschafft werden, jedoch zu deutlich höheren Preisen.

Wie ist die Versorgungslage in Sachsen-Anhalt?

Die Versorgung bleibt in Sachsen-Anhalt und deutschlandweit vorerst weiter gewährleistet, auch unter Berücksichtigung der gedrosselten Lieferungen über Nord-Stream 1. Zugleich werden die Gasspeicher weiter befüllt. Dies funktioniert, weil die Verbräuche im Sommer vergleichsweise gering sind.

Entscheidend ist die Bewertung der Lage im Winter: Die aktuellen Füllstände und auch eine weiterhin gedrosselte Einspeicherung reichen voraussichtlich nicht aus, um bis November 2022 einen Speicherstand von 90 Prozent zu erreichen und um über den Winter zu kommen. Daher liegt eine Störung der Gasversorgung vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Versorgungslage in den Wintermonaten führen kann.

Welche Füllstände haben die Gasspeicher aktuell in Sachsen-Anhalt?

Bundesweit sind die Gasspeicher mit 65,06 Prozent gefüllt. In Sachsen-Anhalt sind die Gasspeicher sogar zu 75,21 Prozent gefüllt (Stichtag: 17. Juli 2022). Die aktuellen Speicherstände entsprechen dem Durchschnitt der vergangenen Jahre und steigen trotz der Einschränkungen bei Nord-Stream 1 aktuell noch an.

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Sicherstellung der Versorgungslage bereits ergriffen?

Die Bundesregierung hat bereits viel unternommen, um die Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten. Zu nennen sind hier u. a. die in Kraft gesetzten gesetzlichen Regelungen zu den Mindestfüllständen der Gasspeicher und zur Novellierung des Energiesicherungsgesetzes, die Bemühungen um eine verstärkte Belieferung mit Flüssigerdgas (LNG – Liquefied Natural Gas) sowie die geplante Anbindung von schwimmenden LNG-Terminals. Eines dieser Terminals soll auch dazu dienen, die Versorgung Ostdeutschlands abzusichern. Im Gespräch sind derzeit die Häfen von Rostock oder Lubmin.

Was können Unternehmen und Privathaushalte tun, um Energie zu sparen?

Industrie und Verbraucher sind gleichermaßen dazu aufgerufen, Energie zu sparen. Je mehr Energie in den warmen Monaten eingespart werden kann, desto mehr steht für die Wintermonate zur Verfügung. Gerade in der Heizsaison wirkt sich eine Änderung unseres Energieverhaltens besonders deutlich aus: Wird in den bundesweit insgesamt 41 Millionen Haushalten die Temperatur um durchschnittlich ein Grad Celsius abgesenkt, sinkt der Gesamtverbrauch während der Heizperiode um sechs Prozent. In Sachsen-Anhalt machen laut Landes-Energiebilanz aus 2019 Haushalte 25 Prozent des Endenergieverbrauchs bei Erdgas aus. Im Industriebereich sind es 62 Prozent.MWU

©  MWU

Welche weiteren Maßnahmen sind nötig?

Die Befüllung der Gasspeicher wird im Winter eine zentrale Herausforderung. Auch wenn es klimapolitisch nicht wünschenswert ist, müssen die in Reserve gehaltenen Kohlekraftwerke aus der Bereitschaft gerufen werden, um Gas zu ersetzen, das dann wiederum für die Einspeicherung genutzt werden kann.

Mit dem von der Bundesregierung geplanten Gasauktionsmodell sollen weitere Anreize für industrielle Gasverbraucher geschaffen werden, um Gas einzusparen. In Sachsen-Anhalt gibt es eine Vielzahl von gasbetriebenen Industriekraftwerken, die eine parallele Netzanbindung haben und den Strom auch aus dem Netz beziehen könnten (insoweit keine Wärmeerzeugung notwendig ist). Nicht verbrauchtes Gas können sie in den Auktionshandel bringen und so zur Füllung der Gasspeicher beitragen.

Gibt es in Sachsen-Anhalt Kohlekraftwerke, die für eine Wiederinbetriebnahme in Frage kommen?

In Sachsen-Anhalt ist nach aktuellem Stand keine Wiederinbetriebnahme von bereits abgeschalteten Kohlekraftwerken geplant. Das Kraftwerk in Deuben zum Beispiel wurde am 7. Dezember 2021 heruntergefahren und bleibt aller Voraussicht nach aus technischen Gründen außer Betrieb. Der Bund plant mit Kraftwerken in anderen Bundesländern.

Werden Gasvorräte im Ernstfall rationiert oder gezielt zugeteilt?

Wenn die Gasmärkte zu stark eingeschränkt sind und die Versorgungslage erheblich verschlechtert ist, rückt mit der Notfallstufe die dritte Stufe des Notfallplans Gas näher und die Bundesnetzagentur kann als so genannter „Bundeslastverteiler“ eingesetzt werden. Kommt es im Ernstfall zu Abschaltungen, wären private Haushaltskunden, soziale Einrichtungen wie z. B. Krankenhäuser und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen, weiter geschützt, und es müssten Industrieunternehmen im Gasverbrauch reduziert oder abgeschaltet werden. Welche Unternehmen davon betroffen sein können, ist derzeit Gegenstand der aktuellen Abwägungsentscheidungen der Bundesnetzagentur.

Wo sind weitere Informationen zu finden?

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf ihrer Webseite einen regelmäßigen Bericht zur aktuellen Lage der Gasversorgung in Deutschland sowie weitere Hintergrundinformationen und ein FAQ zum Notfallplan Gas und zu den Krisenstufen. 

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