Information zum Verbrennen von Gartenabfällen

Das Team Bürgerdienste der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck möchte Sie auf den folgenden Abschnitt der Verbrennungsordnung des Landkreises Stendal hinweisen.

§ 4 Verbrennung von Gartenabfällen

(1) Das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen ist in der Zeit vom 01.Februar bis 15. März und vom 15.Oktober bis 30. November zugelassen.

Sie dürfen jeweils nur einmal pro genannten Zeitraum auf dem Gartengrundstück, auf dem sie angefallen sind, mittwochs und samstags von 9:00 bis 18:00 Uhr, außer an Feiertagen, in einem Kleinfeuer verbrannt werden.

Der Verbrennungsvorgang muss innerhalb von zwei Stunden beendet sein Für Nachfragen steht Ihnen unser Team Bürgerdienste, unter 039321/ 518 46 oder per E-Mail ordnungsamt(at)arneburg-goldbeck.de, zur Verfügung. Hier finden Sie die Verbrennungsordnung unseres Landkreises Stendal.

Hinweis: Ab sofort alle Informationen der Verbandsgemeinde als Pushnachricht in einer APP auf Ihr Mobiltelefon, kosten- und werbefrei unter https://www.ppush.eu/link/u85dwbgm.