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Leinenpflicht für Hunde

Information des Fachdienstes Bürgerdienste an alle Hundehalter in der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck

§28 Gefährdung der Freien Landschaft – Waldgesetz LSA

(2) Es ist verboten, Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Hunde sind in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli anzuleinen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde während ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes. Gemeinden und Verbandsgemeinden können durch Gefahrenabwehrverordnung für Teile ihres Bezirks Ausnahmen von Satz 2 zulassen; die Regelungen des Achten Teils des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt finden entsprechend Anwendung.

Wir möchten alle Hundehalterinnen und Hundehalter der VerbGem Arneburg-Goldbeck bitten, die sich an die Leinenpflicht zu halten.

Besonders in der Brut- und Setzzeit ist es für die freilebenden Tiere auf unseren Wiesen und in unseren Wäldern sehr wichtig, in Ruhe leben zu können.

Bei Fragen zu Thema Hunde und zur Leinenpflicht steht Ihnen das Team Bürgerdienste unter ordnungsamt@arneburg-goldbeck.de oder 039321/ 51846 sehr gern zur Seite.