Die Landesregierung hat mit einer weiteren Änderungsverordnung zur 8. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung den Beschluss von Bund und Ländern umgesetzt.
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Achten Eindämmungsverordnung gilt vom 2. – 30. November 2020.
Wir stellen Ihnen hier die Verordnung und die Lesefassung der Verordnung zur Verfügung.