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Stallpflicht für Geflügel wird aufgehoben

Landkreis Stendal widerruft tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung vom 28. Oktober 2025. Der Landkreis Stendal widerruft nach umfangreicher tierseuchenrechtlicher Risikobewertung mit Wirkung zum 17. Dezember 2025 die tierseuchenbehördliche

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Geflügel muss aufgestallt werden

Landkreis Stendal erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest. Im Landkreis Stendal ist mit Befunden des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt ein aufgefundener Wildvogel (Kranich) positiv

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