Suche

Polizei – Deichnutzung verboten

Befahren der Deichanlagen durch Kraftfahrzeuge grundsätzlich verboten

Werben, L2

Aktuell ist die L2 zwischen Wendemark und Werben aufgrund von Baumaßnahmen voll gesperrt. Die offizielle Umleitung dazu ist ausgeschildert. Dennoch gibt es Kraftfahrzeugführer, die verbotener Weise über die Deichanlagen fahren. Es handelt sich hierbei um eine Hochwasserschutzanlage, bei der durch das ständige Befahren Schäden entstehen können. Gerade bei Trockenheit können Risse in der Deichkrone und Böschung entstehen. Das verbotswidrige Befahren der Deichanlagen kann der Landkreis Stendal mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro ahnden.

Quelle: PI Stendal – Revierkommissariat Osterburg

Zum Inhalt springen