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Puhlmann: „Unser Ziel ist es, Wasser zu sparen“

Landkreis Stendal erlässt Allgemeinverfügung.

Pressemitteilung des Landkreis Stendal

Obwohl das Jahr 2024 vergleichsweise feucht war, hat sich der Trend im Frühjahr nicht fortgesetzt. Aktuell bewegen sich die Niederschlagsmengen im Landkreis Stendal unter dem Niveau des Jahres 2018, als gerade einmal 318 Liter im Vergleich zum langjährigen Mittel von 580 Litern pro Quadratmetern gefallen waren. Infolge dessen ist es notwendig, die Grundwassermenge zu schützen, weshalb der Kreis zum dritten Mal nach 2022 und 2023 eine Allgemeinverfügung erlässt. Mit Wirkung zum 2. Juli und befristet bis zum 30. September oder auf Widerruf gilt ein Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und die Einschränkung der Nutzung des Grundwassers.

„Es bleibt unsere Aufgabe, schonend und vorausschauend mit der Ressource Wasser umzugehen, um ein weiteres Absinken der Grundwasserstände zu vermeiden“, appelliert Patrick Puhlmann an die Bürger des Landkreises Stendal, nachdem Niederschläge im Jahr 2025 bisher größtenteils ausgeblieben sind. „Da sich die Trockenperioden vergangener Jahre offenbar auch jetzt fortsetzt, ist unser Handeln alternativlos“, begründet der Landrat den Schritt. Die untere Wasserbehörde behält die Pegelstände an den Grundwassermessstationen stets im Blick.

Konkret ist es damit, wie auch zuletzt 2023, nicht mehr gestattet, Wasser aus oberirdischen Gewässern mithilfe technischer Geräte zu entnehmen. Dies gilt sowohl für den Eigentümer- und Anliegergebrauch, als auch im Rahmen von wasserrechtlichen Erlaubnissen. Es gilt zu berücksichtigen, dass nicht nur Ackerflächen, Blumen und Gemüsepflanzen vom Austrocknen bedroht sind, sondern auch die in den Gewässern lebenden Tiere und Pflanzen, die ohne Wasser nicht überleben können. Insbesondere bei der Wasserentnahme aus kleinen Bächen und Gräben ist schnell die Grenze überschritten, bei der für die Lebewesen im oder am Gewässer nichts mehr übrigbleibt und dadurch große Schäden entstehen können.

Einsatz effizienter Bewässerungstechnik in der Landwirtschaft bleibt möglich

Weiterhin ist es täglich in der Zeit von 10 bis 19 Uhr nicht mehr erlaubt, Wasser aus privaten Brunnen und dem öffentlichen Trinkwassernetz zur Bewässerung von öffentlichen und privaten Grünflächen und Sportanlagen zu entnehmen. Während dieser Zeit würde ein Großteil des Wassers bei der Bewässerung aufgrund der Sonnenstrahlung verdunsten. „Diese ineffiziente Wasserverwendung führt dazu, dass Grund- und Oberflächenwasser übermäßig belastet werden, der Gewässerbenutzer jedoch keinen hohen Nutzen daraus zieht“, erklärt Puhlmann.

Die Bewässerung forst- und landwirtschaftlicher Flächen unter Einsatz effizienter Bewässerungstechnik, etwa Systeme mit bodennaher und wasserverlustarmer Ausbringtechnik wie die Tröpfchen-Beregnung, ist auch weiterhin möglich. Ebenso dürfen Sportstätten im Rahmen von Wettkämpfen, etwa beim Tennis oder Reiten, befeuchtet werden. Ausdrücklich nicht gilt die Einschränkung für Wasserspiele, wie auf dem Stendaler Marktplatz. „Das ist ein geschlossenes System, die Kinder dürfen hier gern spielen. Das gilt auch für die gezielte Abkühlung im Kindergarten“, so der Landrat weiter.

Wer gegen diese Allgemeinverfügung verstößt, muss im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. „Der Landkreis Stendal führt im Rahmen von Außendienstterminen, auf Anzeige anderer Behörden oder Bürger Kontrollen durch. Diese werden durch die Mitarbeiter des Umweltamtes vorgenommen“, so der Landrat weiter. Gleichzeitig appelliert Puhlmann an die Bürger: „Bitte seien Sie sparsam und nachhaltig im Umgang mit der Ressource Wasser. Unser Ziel ist es, Wasser zu sparen und nicht möglichst viele Bußgelder zu verhängen.“

Wasserknappheit entgegenwirken

Neben der Allgemeinverfügung verfolgen der Landkreis Stendal sowie weitere Beteiligte eine Vielzahl verschiedener Ansätze, um der Wasserknappheit entgegenzuwirken. So etwa bringt der Landkreis sich auf Landesebene fachlich ein, wenn es um die Neufassung des Wassergesetztes für Sachsen-Anhalt geht. Hierbei wird das Ziel verfolgt, den Wasserrückhalt gesetzlich zu verankern. Weiterhin sollen den Unterhaltungsverbänden die Aufgaben zur Steuerung der Stauanlagen übertragen werden. Dies würde ein flächendeckendes, modernes Wassermanagement ermöglichen.

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