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Reform bringt mehr individuelle Gestaltungsmöglichkeiten

Neues Bestattungsgesetz in Sachsen-Anhalt ist seit 1. Mai 2026 in Kraft.

In Sachsen-Anhalt gilt seit dem 1. Mai 2026 ein neues Bestattungsgesetz, das bereits im Herbst 2025 beschlossen wurde. Die umfassende Reform modernisiert zentrale Regelungen rund um Bestattungen und setzt neue rechtliche sowie ethische Maßstäbe.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Aufhebung der bisherigen Sargpflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist künftig auch eine sogenannte Tuchbestattung möglich. Zudem wird eine verpflichtende zweite Leichenschau eingeführt, die nun nicht nur bei Feuer-, sondern auch bei Erdbestattungen vorgeschrieben ist.

Auch im Bereich der Erinnerungskultur ergeben sich Änderungen: Zur persönlichen Erinnerung können künftig bis zu fünf Gramm Asche entnommen werden. Gleichzeitig wird die Beisetzungsfrist für Urnen verlängert, was mehr Flexibilität bei der Planung ermöglicht.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf ethischen Standards. So ist die Verwendung von Grabsteinen aus Naturstein verboten, wenn diese unter ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden. Zudem wird die würdige Bestattung von Sternenkindern verpflichtend geregelt.

Für im Auslandseinsatz verstorbene Bundeswehrangehörige wird ein dauerhaftes Ruherecht eingeführt.

Die aktuelle Gesamtausgabe des Bestattungsgesetzes gibt es online. Fragen zum neuen Bestattungsgesetz beantwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt.

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