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Schöffenwahl 2023 – Wir suchen Sie

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) mit dem unten anhänigem Formular bis zum 21.04.2023 auf dem Postweg an:
Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck
„Bewerbung Schöffenwahl“
An der Zuckerfabrik 1

39596 Goldbeck

Ihre Meinung ist wichtig. Ihr gesunder Menschenverstand gesucht. Ihr Gerechtigkeitsempfinden gewünscht. – Werden Sie ehrenamtliche*r Richter*in und bewerben sich für das Schöffenamt!

Als Schöffin oder Schöffe leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft, stärken die Demokratie und beteiligen sich an der Rechtsprechung. Interessant ist das Amt zudem, denn Sie sind ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses – von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende des Prozesses urteilen Sie gemeinsam mit der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter über Schuld oder Unschuld der Angeklagten.

Die Kombination aus juristischem Sachverstand der Berufsrichterinnen und Berufsrichter und der Überzeugungen der Schöffinnen und Schöffen machen unser Rechtswesen besser und transparenter. Deswegen suchen unsere Gerichte alle fünf Jahre engagierte Menschen, unabhängig von Ihrem Bildungsgrad oder Ihrem Geschlecht. Die Vielfalt ist wichtig. (Quelle: https://schoeffenwahl2023.de/).

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöff*innen und Jugendschöff*innen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden auch in unserer Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck insgesamt 20 Personen für die Wahl zur Schöff*innen, die am Amtsgericht Stendal und Landgericht Stendal als Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Für die Gemeinde Goldbeck und die Stadt Arneburg werden für das Landgericht Stendal vier Bewerbungen und für das Amtsgericht Stendal zwei Bewerbungen benötigt, für die Hansestadt Werben und die anderen Gemeinden je zwei Bewerbungen. Die Stadt- und Gemeinderäte schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Stendal in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden. Für die Zeit der Sitzungstage, an denen Sie als Schöffe teilnehmen, werden Sie von Ihrem Arbeitgeber freigestellt und erhalten eine Entschädigung für Ihren Verdienstausfall.

Die Bewerbungen zur Jugendschöff*innen finden, gesondert beim Landkreis Stendal statt. Informationen finden Sie unter https://www.landkreis-stendal.de/de/news/ehrenamt-schoeffe.html

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