Warnung vor Kontakt mit erkrankten oder verendeten Wildvögeln!
Mehrere Bundesländer melden seit einigen Tagen eine erhöhte Sterblichkeit von Kranichen. Untersuchungen der zuständigen Landesuntersuchungseinrichtungen ergaben einen starken Hinweis auf das Vorliegen einer aviären Influenzavirusinfektion („Vogelgrippe“). Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte kürzlich den Verdacht einer Infektion mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAIV, Geflügelpest) des Subtyps H5N1 bei eingesandten Kranichproben aus Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Seit dem Wochenende gehen nun auch vermehrt Meldungen zu verendeten oder auffälligen Tieren aus dem Landkreis Stendal ein. Es wurden bereits verendete Tiere zur Untersuchung ins Landesamt für Verbraucherschutz nach Stendal eingesandt – Ergebnisse liegen in den nächsten Tagen vor.
Die bisherigen Sequenzanalysen des FLI weisen auf eine Variante des in den letzten Monaten in Europa dominierenden H5N1-Stammes hin. Aufgrund der gegenwärtig starken Zugaktivität von Kranichpopulationen und anderen Wildvögeln, muss mit einer weiteren, möglicherweise großflächigen Ausbreitung von HPAIV Infektionen in der nächsten Zeit gerechnet werden.
Bei der Vogelgrippe, auch als aviäre Influenza oder Geflügelpest bezeichnet, handelt es sich um eine Viruserkrankung. Die Erkrankung ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen und erhöhten Todesfällen.
Einige Varianten der Geflügelpest-Viren, insbesondere die Variante A/H5N1, können in Einzelfällen auch auf andere Tiere und Menschen übertragen werden. Bürger sollten Kontakte mit erkrankten oder verendeten Wildvögeln daher zwingend meiden. Auf keinen Fall dürfen Tiere mitgenommen werden, da dadurch die Ausbreitung auf Siedlungsgebiete begünstigt wird.
Schutzmaßnahmen für die Kranichpopulationen oder andere Wildvögel bestehen derzeit nur in der raschen Meldung von erkrankten und verendeten Vögeln sowie der schnellen Beräumung von offensichtlich erkrankten Tieren und Kadavern durch Expertenteams, um weitere Infektionen vor allem von Aasfressern (Krähen, Raben, Seeadler, Füchse) zu vermeiden.
Geflügelhaltenden wird dringend empfohlen, ihre Tiere im Stall zu lassen. Darüber hinaus sollten strikte Biosicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden. Hierzu zählen beispielsweise die Vermeidung von Kontakten des Geflügels zu Wildvögeln, der Schutz von Futter und Wasser vor Wildvögeln, aber auch das gründliche Händewaschen und Desinfizieren vor und nach dem Stallbesuch. Auffällige oder tote Tiere sollten dem Veterinäramt gemeldet werden.
Funde von verendeten Wildvögeln und Beobachtungen von offensichtlich erkrankten Vögeln können dem Veterinäramt des Landkreises Stendal unter tierseuche@landkreis-stendal.de unter Angabe des Standortes und der Kontaktdaten für etwaige Rückfragen gemeldet werden. Jeglicher direkter Kontakt sollte vermieden werden.
Text und Bild: Landkreis Stendal