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Waldbrandgefahrenstufe 4

Ab dem 04.08.2026 gilt im Landkreis Stendal die Waldbrand-Gefahrenstufe 4 . Folgende rechtlich verbindliche Regeln sind bei einem Besuch im Wald zu berücksichtigen: Es ist verboten, Waldbrandstufen: Diese Bedeutung

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Polizei – Deichnutzung verboten

Befahren der Deichanlagen durch Kraftfahrzeuge grundsätzlich verboten Werben, L2 Aktuell ist die L2 zwischen Wendemark und Werben aufgrund von Baumaßnahmen voll gesperrt. Die offizielle Umleitung

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